AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Medieninhabers
Als Inhaber und Betreiber der Webseite finden Sie hier die AGB der Grapos Postmixsirup Vertriebs GmbH, welche nicht rechtsverbindlich für den Lizenznehmer sind: http://grapos.com/agb/
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers
Wie im Impressum angeführt, wird auf dieser Webseite das Leistungsspektrum des Lizenznehmers von Grapos dargestellt. Dessen AGB gelten für Rechtsgeschäfte, welche Sie mit Ihm eingehen.
Firmendaten des Lizenznehmers
Grapos Schweiz AG
Bollstraße 61, 3076 Worb, Schweiz
Telefon: +41 (0) 31 838 74 74, Fax: +41 (0) 31 838 08 19, E-Mail: info@grapos.ch
Unsere AGB zum Speichern und Ausdrucken (ca. 112 kb)
Lieferungsbedingungen
a) Grapos Konzentrate (Sirup) und oder Schankomat Ausschank-Systeme werden in der Regel gegen Rechnung geliefert. Bleibt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, kann die Grapos Schweiz AG weitere Lieferungen gegen Bar bei Lieferung oder Nachnahme einfordern und dabei einen Teil- oder Gesamtbetrag der offenen Rechnung aufrechnen. Die Grapos Schweiz AG ist berechtigt, Lieferungen und Serviceaufwendungen bis zur vollständigen Tilgung der Offenstände auszusetzen.
b) Reuekauf
Bis zur Lieferung ist der Käufer gegen Entrichtung eines Reuegeldes von einem Drittel des Kaufpreises b.z.w. durch Übernahme der aufgelaufenen Projektkosten berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
c) Systemverbund
Der Käufer verpflichtet sich dafür besorgt zu sein, dass die erforderlichen Geräteadaptionen für den Verbund an die Grapos- Schankomat-Systeme, von den entsprechenden Lieferanten ausgeführt und allfällig benötigte Schemas zur Verfügung gestellt werden.
d) Lieferverzögerung
Entsteht infolge bauseitiger Verzögerung oder durch Verzögerung von Installationen durch Drittlieferanten, fehlen der geforderten Unterlagen für die Programmierung sowie die nötigen Adaptionen der Fremdgeräte für den Verbund auf die Grapos Schweiz AG, eine Verschiebung des vorgesehenen Montagetermins, kann die Firma Grapos Schweiz AG für die Einhaltung des durch sie gegebenen Fertigstellungstermins keine Verantwortung übernehmen. Die durch eine Verschiebung entstehenden allfälligen Mehrkosten, können an den Käufer voll weiterverrechnet werden. Gleichzeitig entfallen sämtliche Ersatzansprüche des Käufers an die Grapos Schweiz AG.
Verkaufspreis
Erfolgt eine verspätete Lieferung des Vertragsgegenstandes durch Verschulden des Käufers oder durch das Verhalten eines von ihm beauftragten Dritten mehr als sechs Monate nach dem vorgesehenen Termin, so gelangt der im Zeitpunkt der Montage geltende Listenpreis zur Anwendung. Befindet sich der Käufer mit mehr als zwei Raten im Verzug, welche zudem mindestens ein Zehntel des vereinbarten Verkaufspreises ausmachen, so wird die gesamte Restanz zur Zahlung fällig. Ebenso wird der gesamte ausstehende Verkaufspreis fällig, falls der Käufer seiner Verpflichtung nicht nachkommt, allfällige Adressänderungen innerhalb von zehn Tagen zu melden.
Eigentumsvorbehalt
Der Vertragsgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Grapos Schweiz AG. Sie ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt ins Eigentumsvorbehaltsregister zu Lasten des Käufers einzutragen, wobei der Käufer die Verkäuferin ermächtigt, die entsprechende Anmeldung vorzunehmen. Der Verkäufer verpflichtet sich weiter, den Vermieter und allfällige andere Gläubiger auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt aufmerksam zu machen.
Installationskosten
Die Installationskosten ab Steckdose (230V/Datendose) ist im Verkaufspreis eingeschlossen. Die gesamten Installationskosten im Zusammenhang mit der Hausverdrahtung bis zu den Steckdosen Inkl. Kabel, gehen zu Lasten des Käufers.
Garantieleistungen
Die Grapos Schweiz AG leistet eine Garantie auf die von ihr gelieferten Geräte und elektronischen Teile während der im Verkaufsvertrag vereinbarten Garantiefrist.
Garantieeinschränkungen
Der Garantieanspruch für die von der Grapos Schweiz AG gelieferten Geräte und elektronischen Bestandteile entfällt:
– wenn beim Anschluss von Fremdgeräten durch die Firma Grapos Schweiz AG oder von ihr beauftragten Dritten der Käufer der Verpflichtung nicht nachgekommen ist, auf erste Aufforderung hin die entsprechenden Schaltschematas, Adoptionen dieser Geräte und weitere vom Verkäufer namentlich bezeichnete Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
– wenn Fremdgeräte weder durch den Verkäufer noch durch von ihm beauftragte Dritte montiert und am Grapos Schankomat System angeschlossen werden.
– bei Störungen und Betriebsunterbrechungen, die auf die Verantwortlichkeit von Geräte die am Grapos Schankomat System angeschlossen b.z.w. verbunden sind, zurückzuführen ist.
– während der Dauer der Garantiefrist, falls eine Reparatur durch eine Drittfirma vorgenommen wird ohne Einverständnis der Grapos Schweiz AG.
Von der Garantie ausgenommen sind weitere Schäden, Störungen und Datenverluste, welche auf Gewaltanwendung, fahrlässige Behandlung, übermässige Stromschwankungen, versteckte Softwarefehler sowie Überspannung durch Blitzschlag und ähnliche Naturereignisse oder Einwirkung von Drittgeräten zurückzuführen sind. Jeglicher Entschädigungsanspruch oder allfällige andere Ersatzansprüche beim Störungsfall oder Falschprogrammieren eines Gerätes sind ausgeschlossen. Während der Gültigkeitsdauer der Garantie können Pikettdienstzuschläge in Rechnung gestellt werden, sofern die Mängelbehebung auf Verlangen des Kunden ausserhalb der ordentlichen Geschäftszeit von Montag bis Freitag (08.00 – 18.00) erfolgt.
Ausschluss des Wandelungsrechts
Wandelungsansprüche gemäss Art. 206/207 des Obligationenrechts sind ausgeschlossen.
Anwendbares Recht
Für alle hier nicht geregelten Fragen sind die Bestimmungen des Obligationenrechts, insbesondere diejenigen über den Kaufvertrag anwendbar.
Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten sind die Gerichte am Sitz der Verkäuferin (Worb, Kanton Bern) zuständig.
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